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Impressum

Olah DMS - Dekorativ Malersystem

Inhaber : Tamas Istvan Olah

Adresse : Furttalstrasse 42, 8046 Zürich

Tel : +41 77 912 47 96

Email : kontakt@olahdms.com

UID : CHE-224.858.003

Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Ausschreibung, Grundlage
 

1.1

Dauer und Gültigkeit der Offerte
Das Angebot ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, während 3 Monate ab Datum Offertstellung
verbindlich. Nach Ablauf dieser Frist ist der Unternehmer frei.

 

1.2

Eigentum an den Offertunterlagen und Mustern
Alle vom Unternehmer ausgearbeiteten Unterlagen wie Angebot, Zeichnungen, Pläne, Studien, Vorausmasse
und Mustertafeln bleiben sein Eigentum. Es ist verboten, diese ohne Zustimmung des Unternehmers
weiterzugeben oder für Arbeiten, die nicht vom offerierenden Unternehmer ausgeführt werden, 
zu verwenden.

 

2 Preise


2.1

Preisangaben in Offerten gelten als unverbindliche Schätzung des Aufwandes, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich ein fester Preis angegeben wird.

 

2.2

Die preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht

 

2.3

In den Preisen nicht inbegriffen sind: Zuschläge für Überzeit/Wochenendarbeit , die vom Bauherrn oder dessen Vertretung bzw. vom Kunden verlangt werden; Kosten aufgrund von Arbeitshindernissen, die anlässlich der Ausschreibung nicht voraussehbar waren; Mehraufwendungen durch vom Bauherrn gewünschte Ausführungsänderungen oder Zusätze.

​

 

2.4

Zusatzliche Leistungen, sowie Wochenendzuschlag (20%) welche nicht ausdrücklich in der Offerte oder im schriftilichen Werkvertrag enthalten sind, müssen vom Kunden - auch bei Vereinbarung eines Pauschal- oder Globalpreises - separat vergütet werden. Die Höhe der vom Kunden geschuldeten Mehrvergütung richtet sich nach Kosten und Aufwand der Olah DMS Malergeschäft, sofern nichts anderes vereinbart wird.

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3 Arbeitsbedingungen

3.1

Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Olah DMS Malergeschäft gemäss Absprache Zugang zum Grundstück haben, auf dem die Werkleistung durchgeführt werden soll.

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3.2
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart, stellt der Kunde dem Unternehmer nachfolgend
aufgeführte Mittel kostenlos zur Verfügung:
Elektrische Energie 220V / 380V
Wasser
Auf verlangen des Unternehmers ein geeigneter Platz und / oder ein abschliessbarer Raum zur
Aufbewahrung von Material, Geräten, Maschinen und Werzeug.
Toiletten/ WC


3.3
Das aufstellen von Staub- und Schutzwänden ist, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart, als besondere 
Leistung vom Auftraggeber in Auftag zu geben und zu vergüten.

 

3.4
Bei verschiedenen Arbeiten im Freien kann eine mangelfreie Ausführung nur bei einer Temperatur von
mehr als +14°C  gewährleistet werden. 

 

3.5
Ein allfälliger Witterungsschutz bei Aussenarbeiten muss bauseits zur Verfügung gestellt oder zusätzlich
vergütet werden. Nur wenn die Arbeiten trotz schlechtem Wetter weitergeführt werden müssen.

 

4 Arbeiten im Aufwand
 

4.1
Bei der Position "Arbeiten im Aufwand/Vorarbeiten" werden bei der Offertstellung Erfahrungswerte angenommen.
Wird während der Arbeiten ersichtlich, dass der Aufwand grösser wird, wird dies dem Auftraggeber
innert nützlicher Frist durch den Unternehmer angezeigt. Dieser Mehraufwand ist zu vergüten.

 

5 Fristen
 

5.1
Damit der Unternehmer die Arbeiten innerhalb der vorgesehenen Fristen aufnehmen kann, muss der Bauherr
oder dessen Vertretung rechtzeitig, mindestens 20 Arbeitstage im Vorraus alle notwendigen Daten und 
Unterlagen zur Verfügung stellen.

 

5.2
Materialbestellungen werden erst ab der Unterzeichnung der Auftragbestätigung vorgenommen.

 

5.3
Verzögerungen, wie nicht fertig gestellte Vorarbeiten durch andere Unternehmer, zu hohe Feuchtigkeit,
ungenügende Temperaturen an der Arbeitsstelle, usw. kann der Unternehmer die Arbeiten zurückstellen.

 

5.4
Der Kunde hat nicht das Recht, den Vertrag aufzulösen oder Schadenersatz zu fordern wenn ein
Termin aus Gründen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann.

 

5.5
Vom Besteller zu vertretende Arbeitsunterbrüche, die vom Unternehmer nicht vorhersehbar sind,
berechtigen den Unternehmer zur Verrechnung der entstandenen Mehrkosten.

 

6 Fugenlosbeläge
 

6.1
Unsere Reinigungs- und Pflegeanleitung ist zwingend zu beachten und einzuhalten.
Entstehen Schäden durch nichtbeachten, müssen diese kostenpflichtig repariert werden.

 

6.2
Kleine Spannungsrisse können bei Spachtelbelägen leider entstehen. Diese feinen Risse sind kein 
Mangel und müssen so akzeptiert werden.

 

6.3
Leichte Farbabweichungen gegenüber den Mustertafeln sind unumgänglich.

 

6.4
Schäden, welche durch nachfolgende Arbeiten anderer Unternehmer entstanden sind, werden
kostenpflichtig repariert.

 

6.5
Farbveränderungen, welche durch aggressive Reiniger, Färbemittel oder sonstige Chemikalien entstanden
sind, fallen nicht unter die Garantiebestimmungen.

 

7 Zahlung

 

7.1
Der Unternehmer ist jederzeit berechtigt, 90% der geleisteten Arbeit in Rechnung zustellen.
Bei  Aufträgen über 15.000.-CHF wird eine Anzahlung von 30% im Voraus fällig.

 

7.2
Akontorechnungen sind zahlbar innert 10 Kalendertagen, Schlussrechnungen innert 14 Kalendertagen nach
Rechnungsdatum.

 

7,3

Bei einem unbezahlten Rechnung, 20.-CHF Mahngebühr verrechnet wird.

​

7.4
Ein unterzeichneter Werkvertrag wie auch eine nicht innert Wochenfrist widerrufene Auftragsbestätigung
gelten als Schuldanerkennung gemäss Art. 83 SchKG.

 

7.5
Mängelrügen befreien den Auftraggeber von seiner Zahlungsfrist in keiner Weise.

​

8 Abnahme des Werkes
 

8.1
Das Werk gilt zum Zeitpunkt der Ingebrauchnahme durch den Bauherrn als abgenommen.

 

8.2
Allfällige Mängel sind dem Unternehmer innert 20 Kalendertagen nach Ingebrauchnahme schriftlich oder Telefonisch anzuzeigen.

 

8.3
Die Mängelrechte bei erkennbaren Mängeln, die innert dieser Frist nicht angezeigt werden, sind verwirkt.

 

8.4
Mit der Abnahme geht das Werk in die Obhut und Gefahr des Bauherrn.

 

9 Haftung für Mängel
 

9.1

Der Kunde hat die ausgeführten Arbeiten umgehend nach deren Fertigstellung zu prüfen. Allfällige Mängel sind  sind inerhalb von 20 Kalendertagen seit der Fertigstellung der Arbeiten schriftlich oder per E-mail mitzuteilen.

 

Verdeckte Mängel, die trotzt ordnunggemässer Prüfung des Werkes erst später ersichtlich werdeb, müssen durch den Kunden innerhalb 7 Werktagen nach deren Entdeckung schriftlich per E-Mail angezeigt werden.

 

Diese regelung gilt, sofern nicht schriftlich die Anwendbarkeit der Rügefrist SIA Norm 118 vereinbart wurde.
 

9.2
Nach Ablauf der 2- jährigen Rügefrist leistet der Unternehmer noch während 3 weiteren Jahren Gewähr
für die Mangelfreiheit seines Werkes.

 

9.3

Die Ansprüche des Kunden wegen Mängel des Werkes verjähren mit Ablauf von 5 Jahren nach der Abnahme des Werkes.

 

9.4

Farbtonveränderungen und Verschmutzungen infolge des natürlichen Älterungsprozesses sowie der natürlichen Witterungseinflüsse (Wind, Hagen, Regen u.s.w.) stellen keine Mängel in diesem Sinne dar und begründen keine Gewährleisunganspüche des Kunden.
 

9.5
Die Gewährleistung des Unternehmers entfällt für Schäden, die auf fehlenden oder unsachgemässen
Unterhalt zurückzuführen sind.

 

9.6
Der Unternehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung für die Qualität von bauseits geliefertem Material.
SIA 118/248, Art. 6.7

 

9.7
Auf vom Unternehmer nur geliefertes, aber durch einen Dritten verlegtes Material, können nach dem
Verlegen keine Mängel auf dasselbe mehr geltend gemacht werden.

 

10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 

10.1
Anwendbar ist schweizerisches Recht. Streitigkeiten werden vor den ordentlichen Gerichten

 

 


Zürich, Sept 2021 - Tamas Istvan Olah                                                       Olah DMS – Dekorativ Malersystem
 

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